Ab dem 27. August 2021 können wir gemäß der aktuellen CorSchVO des Landes NRW nur noch Gästen zu unseren Events Zutritt gewähren, die gemäß der Definition der Verordnung entweder "geimpft" bzw. "genesen" sind oder einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen. Mit Kauf des Tickets und dem Akzeptieren dieser 3G-Regel (Geimpft, Genesen, PCR-Test) garantiert der Ticketkäufer, dass jeder Ticketinhaber einen solchen Nachweis beim Betreten der Veranstaltung vorlegen kann und wird. Ohne einen solchen Nachweis verliert das jeweilige Ticket seine Gültigkeit. Die Ticketkosten können dann nicht zurück erstattet werden. Neben dem Immunisierungsnachweis muss auch ein amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass) mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.